Mein Kind hat noch große Probleme mit der Sprache
Was kann ich tun?
Zunächst ist wichtig zu wissen, dass der Elternwille einen hohen Stellenwert hat. Wenn Sie möchten, dass der sonderpädagogische Förderbedarf im Bereich Sprache festgestellt werden soll, dann haben Sie das Recht dazu.
1. Wenn Ihr Kind zurzeit Sprachtherapie hat, dann sprechen Sie mit Ihrem Therapeuten/Ihrer Therapeutin, Ihrer Erzieherin im Kindergarten, Ihrem Kinderarzt.
2. Sammeln Sie Berichte vom Kindergarten, von Sprachtherapeuten/-therapeutinnen und weiteren Institutionen, z.B. vom SPZ.
3. Bei der Schulanmeldung stellen Sie in der Grundschule einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich Sprache (siehe Musterschreiben unter Downloads). Legen Sie, wenn möglich, aktuelle Berichte bei und lassen Sie sich bestätigen, dass Sie den Antrag gestellt haben (siehe Musterschreiben unter Downloads).
So läuft das Verfahren ab:
4. Ihr Antrag geht an die Schulaufsicht. Im Regelfall eröffnet die Schulaufsicht das Verfahren. Sie teilt Ihnen das in einem Schreiben mit, in dem Ihnen auch der Ablauf des Verfahrens erklärt wird.
Sollten Sie spätestens nach 8 Wochen noch keine Nachricht erhalten haben, fragen Sie beim Schulamt nach.
Sollte die Schulaufsicht Ihren Antrag ablehnen, teilt sie Ihnen das schriftlich mit. Sie können gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen (Kontakt zum Elternverband aufnehmen).
5. Die Schulaufsicht beauftragt eine sonderpädagogische Lehrkraft (Förderschwerpunkt Sprache) und eine Lehrkraft der zuständigen Grundschule, die gemeinsam Ihr Kind untersuchen und den sonderpädagogischen Förderbedarf – vor allem im Bereich Sprache – feststellen.
6. Die beiden Lehrkräfte erstellen ein Gutachten und laden Sie zu einem Gespräch ein, in dem Sie über die Ergebnisse informiert werden. Über das Gespräch wird ein Protokoll erstellt. Nennen Sie Ihren gewünschten Förderort (Grundschule, Förderschule Sprache) und lassen Sie Ihren Wunsch notieren. Von dem Protokoll, das Sie unterschreiben, muss Ihnen eine Kopie ausgehändigt werden.
7. Die Schulaufsicht entscheidet unter Vorlage des Gutachtens über den sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache und nennt einen Förderort. Bevor sie den schriftlichen Bescheid erlässt, kann sie Sie als Eltern zu einem Gespräch einladen (Kontakt zum Elternverband aufnehmen). Während dieses Gespräches können Sie Einsicht in das Gutachten nehmen.
8. Die Schulaufsicht teilt Ihnen die Entscheidung über Förderbedarf und Förderort schriftlich mit. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen (Kontakt zum Elternverband aufnehmen).