Mit Sprache Schwierigkeiten zu haben, ist kein Grund zum Schweigen!
Der 1988 gegründete Landesverband NRW der Eltern und Förderer sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher e. V. war zu der Zeit seiner Gründung die erste überörtliche Vereinigung, die zunächst gegen weitverbreitete Vorurteile kämpfen musste. Dies lag damals an mangelnden Informationen in der Bevölkerung, denn eine Behinderung, die man nicht sieht, wird auch nicht akzeptiert und von den Betroffenen häufig verschwiegen.
Heute kämpft der in Landesverband Sprache NRW (LVS) umbenannte Verein, dem viele Fördervereine von Sprachförderschulen aus ganz NRW und eine große Zahl von Einzelmitgliedern angehören, für den Erhalt der hohen Qualität der Sprachförderung in NRW, wie sie in den Sprachförderschulen vorhanden ist. Im Rahmen der schulpolitischen Diskussion über die Einführung der inklusiven Regelschule vertreten wir als Landesverband die Auffassung, dass die inklusive Beschulung von Behinderten und Nichtbehinderten grundsätzlich ein positiver Gedanke ist, jedoch gehen wir – wie viele Fachleute an der schulischen Basis – davon aus, das noch viele Jahre die inklusive Regelschule, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf Sprache, keine Förderung gleicher Qualität garantieren kann. Deshalb setzen wir uns heutzutage nach dem Inkrafttreten des Inklusionsgesetzes zusammen mit vielen lokalen Elterninitiativen für den Erhalt der selbständigen Förderschulen Sprache solange ein, bis die qualitativ gleichwertige Förderung an der inklusiven Regelschule möglich ist. Verbundschulmodelle lehnen wir ab, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass die Qualität der Sprachförderung in Verbundschulen immer abgenommen und sich demgemäß die Rückschulungsquote deutlich verringert hat.
Der Landesverband hat sich deshalb folgende Ziele gesetzt:
- Information der Öffentlichkeit über den Unterstützungsbedarf Sprache und die Notwendigkeit einer speziellen, individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf Sprache;
- Information und Beratung der Eltern von Kinder und Jugendlicher mit Unterstützungsbedarf Sprache über Fördermöglichkeiten, Schulwahl, Elternrechte, Probleme bei Ablehnung eines Antrages auf Feststellung des Förderbedarfs, Hilfestellungen bei der Suche eines auf Schulrecht spezialisierten Rechtsanwaltes etc.;
- Intensivierung der präventiven Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf Sprache (Früherfassung und Frühbetreuung z. B. Im Kindergarten);
- Verbesserung von Erziehung, Unterricht und Therapie sprachauffälliger Kinder und Jugendlicher;
- Förderung der schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung Sprachbehinderter;
- Diskussion schulpolitischer Pläne sowie Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung sowie den politischen Parteien, Gewerkschaften etc.
Sie können den Landesverband unter peter@ostriga.com erreichen.